Mit einer Patientenverfügung zählt Ihr Wille

Ihre Patientenverfügung gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn Sie sich nicht mehr selber dazu äussern können.

 

In der Medizinischen Notrufzentrale MNZ wird Ihre Patientenverfügung sicher aufbewahrt. Sie erhalten einen Hinterlegungsausweis, den Sie immer bei sich tragen sollten. Damit können medizinische Vertrauenspersonen Ihre Patientenverfügung im Notfall jederzeit anfordern. Zurzeit sind bei der MNZ mehr als 5’000 Patientenverfügungen hinterlegt.

 

Beratung und Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt und bei verschiedenen gemeinnützigen Institutionen.

So gehen Sie vor:


1

 

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder einer entsprechenden Fachstelle  beraten oder erstellen Sie Ihre Patientenverfügung selbst.


2

 

Wenn Sie die Verfügung online erstellen, drucken Sie diese aus.

 

Datieren und unterzeichnen Sie Ihre Patientenverfügung handschriftlich.


3

 

Machen Sie so viele Kopien wie nötig; beispielsweise für Vertrauensperson(en), Hausarzt und Angehörige.


4

 

Schicken Sie das Original in einem Couvert an:

 

Stiftung MNZ

Medizinische Notrufzentrale

Lindenhofstrasse 30

4052 Basel


5

 

Sie erhalten per Post den Hinterlegungsausweis und unsere Rechnung.


6

 

Nach zwei bis drei Jahren erinnern wir Sie schriftlich daran, Ihre Verfügung zu zu prüfen und bei Bedarf zu erneuern.

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